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Gesundheitsförderung im Kinderturnen
Kinder fördern zur Bewegung und Wahrnehmung im Sport
 
Wann?
Donnerstags von 17-18 Uhr
(nicht in den Ferien und an
Feiertagen
Wo? Turnhalle
Holdenstedt
Leitung:
Claudia
Wende Übungsleiter B Präventionssport des LSB
Profil: Herz-Kreis-Lauf-System und Bewegungsapparatund
Übungsleiter B Prävention des Niedersächsischen Turnerbundes (NTB)
Profil: Gesundheitsförderung im Kinderturnen
Anmeldung: 0581-3896650
Der
"Pluspunkt Gesundheit DTB" ist ein vom Deutschen Turner-Bund
entwickeltes Qualitätssiegel für besonders qualifizierten
Gesundheitssport im Verein.
Der Pluspunkt signalisiert die fachliche Kompetenz der Vereine und
deren Übungsleiter.
SPORT PRO GESUNDHEIT wurde vom Deutschen Sportbund in Zusammenarbeit
mit der Bundesärztekammer auf den Weg gebracht.
Weitere Infos bei der 3. Vorsitzenden Claudia Wende 0581-3896650
Was bietet das Qualitätssiegel?
Die Vereine und Verbände garantieren eine hohe und gleichbleibende
Qualität der Angebote. Denn für alle zertifizierten
Gesundheitsprogramme gelten verbindliche Qualitätskriterien. Die
Qualitätssiegel-Angebote setzen auf die präventive Wirkung von
Bewegung. Sie können Ihr Herz-Kreislauf-System stärken, Ihr
Skelett-System, wie beispielsweise den Rücken stabilisieren oder auch
gezielte Stressbewältigung verfolgen.
Viele Krankenkassen haben das Siegel als qualifizierte Maßnahme zur
Primärprävention anerkannt. Mitglieder haben die Möglichkeit, sich
über § 20 SGB V einen Teil der Kurskosten rückerstatten zu lassen.
Darüber hinaus sind die Angebote von SPORT PRO GESUNDHEIT von einigen
Kassen über § 65 SGB V in das Bonusprogramm aufgenommen worden.
Interessierte sollten sich vorher auf jeden Fall bei ihrer
Krankenkasse vor Ort informieren.
Ausgezeichnet werden ausschließlich Angebote von Turn- und
Sportvereinen, es ist also ein verbandsinternes Qualitätssiegel. Der
Pluspunkt Gesundheit wird immer für ein konkretes Angebot verliehen,
das von einer speziell ausgebildeten Trainer/in durchgeführt wird.
Übernimmt eine andere Person den Kurs, gilt der Pluspunkt nicht mehr!
Was bezuschussen die Krankenkassen?
Die Auszeichnung mit dem Pluspunkt Gesundheit bedeutet nicht
automatisch, dass die Krankenkassen den Kurs als Präventionsmaßnahme
anerkennen. Die Kassen zahlen ihren Versicherten nur dann einen
Zuschuss (in der Regel 80% der Kursgebühr), wenn zusätzliche Kriterien
erfüllt sind.
Die wichtigsten sind:
• das Kursangebot ist befristet (kein Dauerangebot)
• die maximale Teilnehmerzahl beträgt 15 Personen
• es liegt ein schriftliches Kurskonzept vor, das auf einem
wissenschaftlich erprobten Ansatz basiert
ÜbungsleiterInnen sind von den Kassen ausschließlich im Bereich der
Primärprävention anerkannt, sofern es sich um Vereinsangebote zur
Reduzierung von Bewegungsmangel handelt. Angebote zur Vorbeugung und
Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken sind ausschließlich
Berufsgruppen mit einer staatlich anerkannten Ausbildung in einem
Bewegungsfachberuf vorbehalten.
Wichtig zu wissen: Durch die neue Gesetzeslage sind die Krankenkassen
nicht verpflichtet, Präventionsmaßnahmen zu fördern. Der Paragraph 20
SGB V und der Leitfaden der Krankenkassen zur Umsetzung sind "Kann"-
und keine "Muss"-Regelungen.
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